Zufallsbilder - Landschaften im Kirchenkreis Hofgeismar

 

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Kreissynode

Das "Parlament"

Unter der Leitung ihres Vorsitzenden Dr. Eckart Claus versammeln sich die Mitglieder der Kreissynode der Regel zweimal im Jahr, um die grundsätzlichen Fragen im Kirchenkreis zu besprechen und zu entscheiden.

Dem "Parlament" des Kirchenkreises gehören neben den Pfarrerinnen und Pfarrern des Kirchenkreises etwa die doppelte Zahl gewählte und berufene Gemeindeglieder aus den verschiedenen Orten an.

Die Kreissynode bildet Ausschüsse zu verschiedenen Bereichen des kirchlichen Lebens, die der gemeinsamen Erarbeitung und Koordination wichtiger Aufgaben dienen, aber auch bei Bedarf Beschlussvorlagen an die Synode übergeben.

Die Beschlüsse der Kreissynode werden ausgeführt vom Vorstand des Kirchenkreises »»

Aufgaben nach Grundordnung Artikel 72

In der Mitverantwortung für den Dienst an Wort und Sakrament im Kirchenkreis hat die Kressynode insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Sie fördert die Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Gemeinden durch Erfahrungsaustausch und gemeinschaftliche Veranstaltungen.
  2. Sie soll zu den für Auftrag und Arbeit der Kirche im Kirchenkreis wichtigen Vorgängen und Zuständen Stellung nehmen und dafür eintreten, dass der Auftrag der Kirche in der Öffentlichkeit erfüllt und die Gebote Gottes im öffentlichen Leben beachtet werden.
  3. Sie trägt mit Rat und Empfehlungen dafür Sorge, dass auf dem Gebiet der kirchlichen Lebensordnung und der Amtshandlungen in den Gemeinden des Kirchenkreises möglichst einheitlich verfahren wird.
  4. Sie soll die kirchlichen Werte im Kirchenkreis unterstützen und die Gemeinden in ihrer Verantwortung für die Werke der Kirche stärken.
  5. Sie fördert die Verbundenheit der Kirchengemeinden mit der Landeskirche.
  6. Sie schreibt die Kreisumlagen aus und beschließt über den Haushaltsplan des Kirchenkreises. Weiterhin nimmt sie die Rechnungslegung des Kirchenkreisvorstandes entgegen und erteilt ihm Entlastung.
  7. Sie beschließt in den kirchengesetzlich vorgesehenen Fällen kirchenrechtliche Vereinbarungen und Kirchenkreissatzungen, Kirchenkreissatzungen und die sie genehmigende Verfügung sind im Kirchlichen Amtsblatt bekanntzumachen.
  8. Sie wählt gemäß Artikel 91 Absatz 1 und 2 aus dem Kirchenkreis die Mitglieder für die Landessynode.
  9. Sie kann Anregungen und Anträge an die Landessynode richten.

Ekkh-Aktuell

12.3.2010 19.00 Uhr
Diakonieforum
Ev. Gemeinde-
zentrum Wolfhagen

Mitten im Leben – ausgegrenzt! Wer nicht mithalten kann, ist draußen. Programm (PDF)

Weitere Informationen und Links zum Thema (PDF).

28.3.-1.4.2010
Juleica-Schulung
Ev. Freizeitheim Naumburg-Elbenberg

Das Amt für Jugendarbeit des Ev. Kirchenkreises Hofgeismar lädt ein zum Jugend- und Kindergruppenleiter Grundkurs
Programm (PDF).

23.4.-25.4.2010
Ev. Akademie Hofgeismar

Tagung: Getauft, ausgestoßen und vergessen? Zum Umgang der evangelischen Kirchen in Hessen mit den Christen jüdischer Herkunft während der NS-Zeit und nach 1945 Programm (PDF).

Kultur-Aktuell

21.3.10 16.00 Uhr
Gesundbrunnen
- Brunnenkirche -
Orgel "Punkt 4" - Orgelkonzert zum Geburtstag von Bach

Weitere Infos & Kulturtermine »»

Gemeinde-Aktuell

11.3.10
Gottsbüren
- Reinhardswaldhalle -
Nachbarschaftstreffen des Ev. Gesamtverbands Oberweser - Familienbande, Heiter-Besinnliches aus dem Familienleben

14.3.10
Holzhausen
- Bürgerhaus -
G plus - Gottesdienst und mehr: "Jeder ist normal!" - bis du ihn kennenlernst. Oder: Das hätte ich von dem nicht gedacht. Mit Band, Theater, Kreuzverhör, Interviews, Bistro und mehr

Weitere Infos &
Aktionen »»

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