Stiftung
Langfristige Unterstützung kirchlicher Arbeit
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Um größere Zuwendungen, etwa aus Erbschaften, dauerhaft zugunsten eines Arbeitszweiges oder eines Gebäudes anzulegen, kann eine Stiftung gegründet werden. Dabei wird das Stiftungskapital so angelegt, dass erwirtschaftete Zinsen dem Stiftungszweck zugute kommen.
Eine Stiftung ist vom Regierungspräsidium und der Landeskirche zu genehmigen und unterliegt mit Stiftungsvorstand und -beirat dem Stiftungsrecht. Sie ist um Zustiftungen bemüht und dient eher der langfristigen Unterstützung kirchlicher Arbeit. Da eine Stiftung eine selbständige Einrichtung ist, hat eine Kirchengemeinde keinen unmittelbaren Einfluss auf die Anlage und Verwendung der in der Stiftung angelegten Mittel.
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